Warum Freudenstadt ein besonderer Standort ist
Der Landkreis Freudenstadt ist geprägt von Holz- und Metallverarbeitung, Handwerk und einem starken Tourismus- und Gastgewerbe im Schwarzwald. Genau dort, wo mit Maschinen, Staplern, Leitern und Höhe gearbeitet wird, entstehen die typischen Gefährdungen. Für jeden dieser Betriebe gilt dasselbe Fundament: das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV-Vorschriften.
1. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (§ 6 ASiG)
§ 6 ASiG verpflichtet jeden Arbeitgeber, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen, unabhängig von der Betriebsgröße. Für kleine und mittlere Betriebe in Freudenstadt lohnt sich selten eine eigene Stelle. Die wirtschaftliche Lösung ist die externe SIFA in Freudenstadt: Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2, ohne interne Fixkosten.
2. Die Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG)
Die Gefährdungsbeurteilung ist das Herzstück des Arbeitsschutzes und Ihr rechtssicherer Schutzschild bei Kontrollen und im Schadensfall. Sie muss vorhanden, aktuell und dokumentiert sein. Fehlt sie, ist das der erste Punkt, den die Berufsgenossenschaft bei einer Begehung bemängelt.
3. Wiederkehrende Prüfungen (BetrSichV / UVV)
Leitern, Regale, Anschlagmittel, Stapler, Hubarbeitsbühnen und elektrische Betriebsmittel müssen regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden. Für die meisten Arbeitsmittel gilt jährlich. Wir übernehmen die UVV-Prüfung in Freudenstadt vor Ort, im laufenden Betrieb, mit Plakette und revisionssicherem Protokoll.
4. Qualifikation und Unterweisung der Mitarbeiter
Wer Stapler, Kran oder Hubarbeitsbühne fährt, braucht eine dokumentierte Ausbildung und einen Fahr- bzw. Bedienerausweis. Dazu kommt die jährliche Sicherheitsunterweisung nach § 4 DGUV Vorschrift 1. Den Staplerschein in Freudenstadt bilden wir an einem Tag aus, Inhouse an Ihren eigenen Geräten oder in unserem Schulungszentrum in Nagold, nur rund 22 km entfernt.
5. Haftung: Warum das kein Papierkram ist
Fehlen Gefährdungsbeurteilung, Prüfung oder Unterweisung, haftet im Schadensfall die Geschäftsführung persönlich. Die Berufsgenossenschaft nimmt nach § 110 SGB VII Regress, und der Versicherungsschutz kann entfallen. Arbeitssicherheit ist damit nicht zuletzt Ihr eigener Schutz.
Alles an einem Ort: das Rogalsky Cockpit
Der größte Fehler in der Praxis sind nicht fehlende Maßnahmen, sondern fehlende Nachweise. Im Rogalsky Cockpit liegen Fristen, Schulungen, Betriebsanweisungen und Prüfprotokolle lückenlos an einem Ort, revisionssicher und jederzeit auditbereit. Bei der nächsten Begehung ist alles da.
Fazit
Betriebe in Freudenstadt brauchen vier Bausteine: eine bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit, eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung, geprüfte Arbeitsmittel und geschulte Mitarbeiter. Wir übernehmen alle vier, aus einer Hand und mit festen Ansprechpartnern aus der Region. Ein unverbindliches Angebot erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden.















