Unser Fokus
Arbeitssicherheit als strategischer Wettbewerbsvorteil, nicht als Last.
§ 6 ASiG verpflichtet jeden Arbeitgeber zur Fachkraft für Arbeitssicherheit. Unsere Kunden nutzen das als Chance: Kontrollen bestehen, Haftung ausschließen, ohne eigene Stelle.
Sie erfüllen alle Auflagen nach § 6 ASiG und DGUV Vorschrift 2, ohne eine teure interne Vollzeitstelle. Ihre Compliance ist garantiert, zu kalkulierbaren Kosten.
Als erfahrener Praktiker kennen wir die Abläufe in Fertigung, Handwerk und Logistik. Wir blockieren keine Prozesse, wir sichern sie, mit minimalem Aufwand für Ihr Team.
Vollständige Grundbetreuung als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sie erfüllen § 6 ASiG ohne eigene Stelle.
Pauschal nach Betriebsgröße
Ihr rechtssicherer Nachweis bei Kontrollen und im Schadensfall. Wir erstellen sie und halten sie aktuell.
Erstellung und Pflege
Pflichtbegehungen und Arbeitsplatzanalysen, die Gefahren erkennen, bevor etwas passiert.
Regelmäßig vor Ort
Alle Protokolle und Berichte digital, jederzeit abrufbar und bereit für jedes Audit.
Cockpit inklusive
Branchen

§ 6 ASiG verpflichtet jeden Arbeitgeber zur Bestellung einer Sicherheitsfachkraft. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder, im Schadensfall haften Geschäftsführer persönlich. § 130 OWiG trifft den, der fahrlässig handelt, mit uns tun Sie es nicht.
Waldemar Rogalsky · Geprüfte Fachkraft für Arbeitssicherheit (SIFA)
Einsatzzeit berechnen →Ablauf
Dauerhafter Schutz für Ihr Unternehmen, in fünf Schritten.
Erstgespräch & Betriebsanalyse.
Angebot & Betreuungsvertrag.
Regelmäßige Begehungen & Beratung.
Dokumentation & Berichte im Cockpit.
Dauerhafter Schutz für Ihr Unternehmen.
Rechnen Sie Ihren Betreuungsbedarf nach DGUV Vorschrift 2 in wenigen Schritten aus.
Betriebsanweisung und Gefährdungsbeurteilung in einer Minute erstellen.
Wählen Sie eine fertige, fachlich geprüfte Vorlage, tragen Sie Ihre Firmendaten ein und laden Sie das gebrandete Dokument sofort als PDF herunter. DGUV-konform, kostenlos und ohne Anmeldung, wie beim SIFA-Rechner.
Vorlage kostenlos erstellen →FAQ
Häufige Fragen zur externen SIFA.
Ja. § 6 ASiG verpflichtet nahezu alle Arbeitgeber zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, unabhängig von der Betriebsgröße. Die genauen Einsatzzeiten richten sich nach DGUV Vorschrift 2 und dem Risikopotenzial Ihres Betriebs.
Die Mindesteinsatzzeit richtet sich nach DGUV Vorschrift 2 und ist abhängig von Betriebsgröße und Branche. Für viele KMU reicht eine stundenweise Betreuung pro Monat. Wir ermitteln Ihren genauen Bedarf im Erstgespräch.
Wir erstellen ein Pauschalangebot je nach Betriebsgröße, Branche und erforderlichem Betreuungsumfang. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles, unverbindliches Angebot.
Die externe SIFA bringt tiefe Fachexpertise und Erfahrung aus vielen Betrieben mit, ohne Fixkosten für eine Vollzeitstelle. Ein interner Arbeitsschutzbeauftragter ergänzt die SIFA, ersetzt sie aber nicht. Wir beraten Sie gerne zur optimalen Kombination.
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Kundenstimmen
Die Staplerschulung war sehr informativ und lehrreich. Herr Rogalsky punktet mit seiner freundlichen Art und durch sein Fachwissen.
Ich habe hier vor kurzem meinen Kranschein gemacht und bin absolut begeistert! Die Ausbildung war hochprofessionell, sehr praxisnah. Man fühlt sich hier wirklich gut aufgehoben und bestens auf die Prüfung vorbereitet.
Hat wirklich Spaß gemacht. Sowohl theoretische als auch praktische Schulung interessant und geduldig ausgeführt. Jede Frage wurde beantwortet, alles korrekt aufgeklärt. Absolut zu empfehlen.
Top Schulung! Netter Schulungsleiter, sehr gute Unterlagen und immer ansprechbar bei Fragen und/oder Problemen. Kann ich nur weiterempfehlen.














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