Drei Pflichten entscheiden über die Haftung
Wer einen Gabelstapler fahren lässt, muss drei Dinge nachweisen können: eine gültige Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-001, eine schriftliche Beauftragung des Fahrers durch den Unternehmer und eine jährliche Unterweisung. Fehlt einer dieser Nachweise, steht der Betrieb im Schadensfall schlecht da.
Warum die Verantwortung persönlich wird
Der Arbeitgeber trägt die Aufsichtspflicht. Verletzt er sie, greift § 130 OWiG mit einem Bußgeld, das gegen ihn persönlich verhängt wird. Kommt ein Mensch zu Schaden, kann die Berufsgenossenschaft nach § 110 SGB VII Regress nehmen und einen Teil der Leistungen zurückfordern. Die gute Nachricht: Beides setzt ein Versäumnis voraus, das sich mit sauberer Dokumentation vermeiden lässt.
Die häufigsten Lücken
In der Praxis fehlt selten die Ausbildung selbst, sondern der Nachweis: Die Unterweisung ist überfällig, die Beauftragung liegt nur mündlich vor, oder niemand weiß auf Anhieb, welcher Fahrer wann geschult wurde. Genau diese Lücken fallen bei einer Begehung oder nach einem Unfall auf.
So schließen Sie die Lücke
Wir bilden Ihre Fahrer DGUV-konform aus, stellen die schriftliche Beauftragung bereit und übernehmen die jährliche Unterweisung. Im Rogalsky Cockpit sehen Sie zu jedem Mitarbeiter, was gültig ist und welche Frist als Nächstes läuft, damit im Ernstfall alle Nachweise vorliegen.
Fazit
Persönliche Haftung entsteht nicht durch den Unfall allein, sondern durch die versäumte Pflicht davor. Wer Ausbildung, Beauftragung und Unterweisung lückenlos dokumentiert, schützt seine Mitarbeiter und sich selbst.















