Was das Gesetz verlangt
§ 12 Arbeitsschutzgesetz und § 4 der DGUV Vorschrift 1 sind eindeutig: Jeder Beschäftigte muss vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Bei neuen Gefährdungen, neuen Maschinen oder nach einem Unfall kommt eine anlassbezogene Unterweisung hinzu.
Unterweisung ist kein Formular
Eine wirksame Unterweisung ist auf die konkrete Tätigkeit bezogen, in verständlicher Sprache gehalten und behandelt die realen Gefährdungen am Arbeitsplatz. Ein pauschal abgehaktes Blatt erfüllt den Zweck nicht, weder inhaltlich noch vor der Behörde.
Der Nachweis entscheidet
Teilnehmer, Datum, Themen und Unterschrift gehören dokumentiert. Fehlt der Nachweis, gilt die Unterweisung im Zweifel als nicht erfolgt, mit allen Folgen für Haftung und Versicherungsschutz.
Die häufigsten Fehler
Einmal angelegt und dann vergessen, Fristen übersehen, neue Mitarbeiter nicht erfasst, Leiharbeiter außen vor gelassen. Genau an diesen Lücken setzt im Schadensfall die Prüfung an.
So behalten Sie den Überblick
Das Rogalsky Cockpit erinnert rechtzeitig, welche Unterweisung ansteht und für wen, und legt den Nachweis revisionssicher ab. Aus einer Pflicht wird ein Häkchen, das im Ernstfall standhält.
Fazit
Die jährliche Unterweisung schützt Ihre Mitarbeiter und Sie persönlich. Wir übernehmen sie für Sie, praxisnah und lückenlos dokumentiert.















