Warum jedes Jahr?

Wer einen Stapler fährt, muss vor dem ersten Einsatz und danach mindestens einmal im Jahr unterwiesen werden. So verlangen es § 12 Arbeitsschutzgesetz und die DGUV Vorschrift 1. Im Alltag schleichen sich Gewohnheiten ein: die Gabel bleibt oben, der Blick nach hinten fällt weg, es fährt jemand, der nur kurz aushilft. Die jährliche Unterweisung holt genau das zurück auf den Tisch.

Unterweisung für Staplerfahrer im Besprechungsraum der Bäckerei Keim
Bäckerei Keim, Reutlingen · 22.10.2026

Vier Regeln zum Mitnehmen

Aus dem Tag in Reutlingen haben wir vier Punkte herausgezogen, die in jedes Lager gehören:

  1. Unterweisung mindestens einmal im Jahr. Dazu bei neuen Geräten, neuen Abläufen oder nach einem Beinahe-Unfall.
  2. Last unten, Mast zurück. So bleibt der Schwerpunkt tief und der Stapler standsicher, auch in der Kurve.
  3. Sicht verdeckt? Rückwärts fahren oder Einweiser. Wer über die Ladung nicht hinwegsieht, fährt nicht blind vorwärts.
  4. Fahren nur mit schriftlicher Beauftragung. Der Fahrausweis allein reicht nicht. Der Betrieb muss schriftlich festhalten, wer fahren darf.

Die Beauftragung gleich mit erledigt

Viele Betriebe schulen sauber und vergessen dann den letzten Schritt: die schriftliche Beauftragung nach DGUV Vorschrift 68. Bei der Bäckerei Keim lagen die Beauftragungen am Ende des Tages unterschrieben auf dem Tisch. Unterweisung, Nachweis und Beauftragung an einem Tag, damit im Ernstfall nichts fehlt.

Danke nach Reutlingen

Danke an das Team der Bäckerei Keim für die guten Fragen. Und für den Kaffee.

Unterweisung für Ihr Team

Wir unterweisen bei Ihnen im Betrieb an Ihren Geräten oder im Schulungszentrum Nagold. Auf Wunsch bereiten wir die Beauftragungen gleich mit vor. Mehr dazu auf der Seite Staplerschein oder direkt über ein Team-Angebot.

Mehr aus unseren Schulungen: Instagram @rogalsky_arbeitssicherheit