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Betriebe in Donaueschingen sind nach § 6 ASiG verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Statt einer teuren internen Vollzeitstelle übernehmen wir diese Rolle als externe SIFA: Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2, Gefährdungsbeurteilungen, Begehungen und lückenlose Dokumentation im Rogalsky Cockpit.
Auch kleine und mittlere Betriebe an der Donauquelle am Ostrand des Schwarzwalds sind nach § 6 ASiG zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit verpflichtet, unabhängig von der Betriebsgröße. Statt einer internen Stelle übernehmen wir diese Aufgabe als externe SIFA für Unternehmen in Schwarzwald-Baar-Kreis.
Wir betreuen Sie regelmäßig vor Ort in Donaueschingen, erstellen und pflegen Ihre Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 ArbSchG, begleiten Pflichtbegehungen und dokumentieren alles revisionssicher im Rogalsky Cockpit, jederzeit auditbereit. Die Anfahrt ist kurz: ca. 55 Minuten von unserem Schulungszentrum in Nagold.
Mit unserem SIFA-Einsatzzeiten-Rechner ermitteln Sie Ihren Betreuungsbedarf nach DGUV Vorschrift 2 in wenigen Schritten, kostenlos und ohne Anmeldung.
| Leistung | Turnus |
|---|---|
| Grundbetreuung | pauschal nach Betriebsgröße |
| Gefährdungsbeurteilung | Erstellung & Pflege |
| Begehungen & Analysen | regelmäßig vor Ort |
Ja. § 6 ASiG verpflichtet nahezu alle Arbeitgeber zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, unabhängig von der Betriebsgröße. Die Einsatzzeiten richten sich nach DGUV Vorschrift 2 und dem Risikopotenzial Ihres Betriebs.
Die Mindesteinsatzzeit richtet sich nach DGUV Vorschrift 2 und hängt von Betriebsgröße und Branche ab. Für viele KMU reicht eine stundenweise Betreuung pro Monat. Den genauen Bedarf ermitteln wir im Erstgespräch, vorab können Sie ihn mit unserem SIFA-Rechner schätzen.
Wir erstellen ein Pauschalangebot je nach Betriebsgröße, Branche und Betreuungsumfang, schriftlich und unverbindlich innerhalb von 24 Stunden.















Aus Wissen wird Sicherheit.