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Betriebe in Mühlacker sind nach § 6 ASiG verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Statt einer teuren internen Vollzeitstelle übernehmen wir diese Rolle als externe SIFA: Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2, Gefährdungsbeurteilungen, Begehungen und lückenlose Dokumentation im Rogalsky Cockpit.
Auch kleine und mittlere Betriebe im Enzkreis sind nach § 6 ASiG zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit verpflichtet, unabhängig von der Betriebsgröße. Statt einer internen Stelle übernehmen wir diese Aufgabe als externe SIFA für Unternehmen in Mühlacker und Enzkreis.
Wir betreuen Sie regelmäßig vor Ort in Mühlacker, erstellen und pflegen Ihre Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 ArbSchG, begleiten Pflichtbegehungen und dokumentieren alles revisionssicher im Rogalsky Cockpit, jederzeit auditbereit. Die Anfahrt ist kurz: ca. 35 Minuten von unserem Schulungszentrum in Nagold.
Mit unserem SIFA-Einsatzzeiten-Rechner ermitteln Sie Ihren Betreuungsbedarf nach DGUV Vorschrift 2 in wenigen Schritten, kostenlos und ohne Anmeldung.
| Leistung | Turnus |
|---|---|
| Grundbetreuung | pauschal nach Betriebsgröße |
| Gefährdungsbeurteilung | Erstellung & Pflege |
| Begehungen & Analysen | regelmäßig vor Ort |
Ja. § 6 ASiG verpflichtet nahezu alle Arbeitgeber zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, unabhängig von der Betriebsgröße. Die Einsatzzeiten richten sich nach DGUV Vorschrift 2 und dem Risikopotenzial Ihres Betriebs.
Die Mindesteinsatzzeit richtet sich nach DGUV Vorschrift 2 und hängt von Betriebsgröße und Branche ab. Für viele KMU reicht eine stundenweise Betreuung pro Monat. Den genauen Bedarf ermitteln wir im Erstgespräch, vorab können Sie ihn mit unserem SIFA-Rechner schätzen.
Wir erstellen ein Pauschalangebot je nach Betriebsgröße, Branche und Betreuungsumfang, schriftlich und unverbindlich innerhalb von 24 Stunden.















Aus Wissen wird Sicherheit.